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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

der Business2Web GmbH, Füllinsdorf

Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, regeln in Ergänzung der ausdrücklichen vertraglichen Abmachungen der Business2Web GmbH (Business2Web) mit ihren Kundinnen und Kunden die rechtliche Beziehung der Vertragspartner.

Die AGB bilden insbesondere Bestandteil der Angebote, die Business2Web unterbreitet, sowie der Verträge, welche die Gesellschaft mit den Kundinnen und Kunden eingeht.

Die AGB kommen in allen Punkten der Vertragsbeziehung zwischen Business2Web und ihren Kundinnen und Kunden zur Anwendung vorbehältlich separater oder hiernach ausdrücklich festgehaltener, abweichender Vereinbarungen.

Die Wirksamkeit der AGB erstreckt sich überdies auf das vorvertragliche Verhältnis der Business2Web und ihrer Interessentinnen und Interessenten während der Phase der Geschäftsanbahnung.

Offerten

Business2Web unterbreitet auf Anfrage der Kundinnen und Kunden Offerten ihrer Leistungen. Sie bleibt daran während dreissig Arbeitstagen ab Versanddatum der Offerte gebunden.

Vertragsschluss

Der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags zwischen Business2Web und einem Kunden oder einer Kundin erfolgt durch schriftliche Offert-Annahme seitens der Kundin oder des Kunden. Das Erfordernis der Schriftlichkeit ist mit dem Einsatz beliebiger schriftlicher Kommunikationsmittel, insbesondere bei Verwendung von E-Mails, erfüllt.

Wurde eine Offerte vom Kunden oder der Kundin verändert, kommt ein Vertrag nur zu Stande, wenn Business2Web die Veränderung schriftlich angenommen hat. Betreffend Schriftlichkeit gelten die Regeln in Ziff. 6.

Lieferzeiten und -termine

Business2Web bemüht sich, um den Kundinnen und Kunden ihre Planung zu erleichtern, alle Lieferfristen und -termine frühzeitig anzugeben und einzuhalten sowie nötige Anpassungen rasch zu kommunizieren.

Alle seitens Business2Web in den Offerten und Unterlagen angegebenen sowie anderweitig von ihr mitgeteilten Lieferzeiten und -termine sind jedoch Richtwerte, die Business2Web nicht binden.

Kommt es zu Lieferverzögerungen, deren Ursachen im Einflussbereich der Kundinnen und Kunden liegen, haben diese einen allfälligen bei Business2Web entstehenden Schaden oder Mehraufwand aus der Verzögerung zu tragen.

Schadenersatzansprüche der Kundinnen und Kunden gegen Business2Web aus Lieferverzögerungen sind in allen Fällen ausgeschlossen.

Bereitstellung der Leistungen

Die unmittelbare Bereitstellung der Leistungen von Business2Web im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags erfolgt jeweils in Absprache mit den Kundinnen und Kunden.

Lieferung, Abnahme und Mängelbehebung

Die Ablieferung der von Business2Web zu erbringenden Leistungen ist – je nach geschuldetem Leistungsinhalt – vollständig erfolgt

  • mit Einrichtung der von Business2Web entwickelten Applikationen auf den Speichersystemen, die von den Kundinnen und Kunden dafür gewählt werden,
  • mit Ablieferung der Dokumentation zu bestellten Konzepten, Skizzen und Entwürfen in schriftlicher Form, wobei elektronische Kopien jeweils das Erfordernis der Schriftform erfüllen.
  • mit der Umsetzung der Suchmaschinenoptimierung der Website des Kunden bzw. der Kundin.
  • mit der Schaltung von Digital Ads gem. Bestellungsumfang.
  • mit Durchführung aller Termine einer vereinbarten Schulung oder eines Workshops.
  • mit der Umsetzung der Social Media-Konzepte.

Die Kundinnen und Kunden haben die Leistungen der Business2Web unmittelbar nach Ablieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu melden.

Bleibt eine Mängelrüge innert Frist aus, gilt die Lieferung als abgenommen.

Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig und ist sie gerechtfertigt, so bessert Business2Web die Mängel rasch nach.

Als gerechtfertigt gilt eine Mängelrüge bei Applikationsfehlern ausschliesslich, wenn diese dokumentiert und reproduzierbar sind und die betroffene Applikation oder weitere Applikationen, Programme und Anwendungen der Kundinnen und Kunden für den üblichen Einsatz ganz oder teilweise unbrauchbar machen.
Weitere Mängelrügen sind nicht möglich.

In jedem Fall ist eine Mängelrüge ausgeschlossen, wenn dem Kunden bzw. der Kundin Administratorenrechte eingeräumt werden, sowie bei Aufträgen betreffend die Suchmaschinenoptimierung von Applikationen, bes. Websites, der Kundinnen und Kunden (SEO-Dienstleistungen).

Jegliche Mängelgewährleistung entfällt zudem insoweit, als die Kundinnen und Kunden oder Dritte, die sich in ihrem Einflussbereich befinden, ein Verschulden am entstandenen Mangel trifft.

Für die Abnahme der nachgebesserten Leistungen infolge Mängelgewährleistung gelten die Regeln gem. Ziff. 14 bis 19 hiervor sowie Ziff. 20 hiernach.

Die Mängelrechte verjähren innert eines Jahres seit Ablieferung.

Web-Hosting

Business2Web sorgt für das Hosting der von ihr entwickelten Applikationen auf den Speichersystemen des Hosting-Providers Novatrend.

Für die Hosting-Leistungen der Business2Web gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Novatrend, die unter novatrend.ch abrufbar sind.

Entscheidet sich der Kunde oder die Kundin für eine andere als die von Business2Web angebotene Hosting-Lösung, nutzt Business2Web nach Möglichkeit die Dienstleistungen des Hosting-Providers des Kunden oder Kundin zur Speicherung der von ihr entwickelten Applikationen. In in diesem Fall besteht ein separates Vertragsverhältnis zwischen den Kundinnen und Kunden und dem Hosting-Provider. Zusätzlicher Aufwand, der bei Business2Web aus der Provider-Wahl der Kundinnen und Kunden anfällt, ist von diesen zu tragen.

Für die Dienstleistungen des von den Kundinnen und Kunden gewählten Hosting-Providers gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Business2Web übernimmt keinerlei Garantien oder Gewährleistung für die Leistungen der Hosting Provider einschliesslich ihres Hosting-Partners Novatrend sowie keinerlei Haftung für allfällige Schäden, welche die Hosting Provider den Kundinnen und Kunden verursachen.

Honorare und Mehrwertsteuer

Das Honorar der Business2Web GmbH entspricht der vereinbarten Pauschale für die bestellten Dienstleistungen.

Das Honorar wird wie folgt fällig. Je ein Drittel des Honorars ist zu bezahlen

  • als Vorauszahlung bei Vertragsschluss,
  • nach Ablieferung der Konzeption der Bestellung ggf. einschliesslich im Bestellumfang enthaltener Designs,
  • nach Ablieferung gem. Ziff. 13.
  • Bei Dauerverträgen wird das vereinbarte Honorar monatlich und monatlich im Voraus fällig.

Für jede Erweiterung der Bestellung wird eine zusätzliche Honorarpauschale vereinbart. Ohne entsprechende Honorarabrede ist ein angemessenes Honorar geschuldet, das sich nach der für die ursprünglich bestellte Dienstleistung vereinbarten Pauschale richtet.

Zuzüglich zum Honorar schulden die Kundinnen und Kunden die Mehrwertsteuer, deren Höhe sich nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln richtet.

Zahlung

Alle Rechnungen sind netto ohne Skonto innert 14 Tagen seit Rechnungsstellung zu bezahlen.

Gewährleistung

Ausserhalb der Regelung der Nachbesserung im Mangelfall gem. Ziff. 17 hiervor bestehen keine Gewährleistungsansprüche und keine Schadenersatzansprüche der Kundinnen und Kunden. S. dazu auch unten Ziff. 50 f. Haftungsbeschränkung.

Urheberrechte

Soweit Business2Web zur Leistungserbringung eigene und fremde Konzepte, Daten, Designs, Methoden, Modelle, Softwareprogramme und Systeme etc. einsetzt, an denen sie selbst urheberrechtlich berechtigt ist, stehen diese allein der Business2Web zu und erwerben die Kundinnen und Kunden daran keinerlei Ansprüche.

Mit vollständiger Vergütung der Dienstleistungen von Business2Web nach Ablieferung erwerben die Kundinnen und Kunden eine nicht ausschliessliche Lizenz an den Leistungen von Business2Web, die sie zu deren Nutzung berechtigt.

Wartung und Fehlerbehebung

Business2Web übernimmt die Wartung der von ihr eingerichteten Applikationen bei den Kundinnen und Kunden gestützt auf einen separat geschlossenen Wartungsvertrag. Die Wartung umfasst die regelmässige Anpassung der Applikationen aufgrund von Hersteller-Releases der verwendeten Programme.

Keine geschuldete Leistung unter dem Wartungsvertrag stellen alle funktionellen Änderungen an Applikationen dar.

Für die Wartungsarbeiten gelten die im Wartungsvertrag festgelegten Fristen.

Die Behebung von Fehlern, die durch die Kundinnen und Kunden selbst oder durch externe Einflüsse verursacht wurden, stellt keine geschuldete Leistung unter dem Wartungsvertrag dar.

Fehlerbehebungen erfolgen aufgrund separater Vereinbarung. Das Honorar wird gemäss Ziff. 27 ff. dieser AGB pauschal festgelegt.

Unterstützung

Business2Web unterstützt die Kundinnen und Kunden bei der Anwendung der Applikationen. Die Unterstützung wird telefonisch oder über online-Zugriff auf dem System der Kundinnen und Kunden jeweils montags bis freitags zu Geschäftszeiten gewährt.

Unterstützungsleistungen können ad hoc mittels Einzelanfragen oder mittels dauernder Supportverträge bezogen werden. Die Honorierung der Leistungen erfolgt nach den Regeln in Ziff. 27 ff. dieser AGB pauschal.

Vertragsbeendigung

Geschlossene Verträge können von beiden Parteien jederzeit aufgelöst werden. Beendet eine der Parteien den Vertrag vor Ablieferung der bestellten Leistung, steht Business2Web das vereinbarte Pauschalhonorar anteilig nach dem Stand der Arbeiten zu.

Wartungs- und Supportverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden.

Vorbehalten bleiben in allen Fällen Ansprüche der Parteien auf Ersatzleistungen für Schaden und nutzlos gewordenen Aufwand infolge Kündigung zur Unzeit.

Datenschutz

Die Kundinnen und Kunden erklären sich durch Ersuchen um Offertstellung bzw. den Abschluss eines Vertrags mit Business2Web einverstanden, dass Business2Web alle Daten, welche die Kundinnen und Kunden ihr im jeweiligen Zusammenhang überlassen, dafür frei nutzen kann.

Business2Web verpflichtet sich im Umfang ihrer Datenschutzerklärung, die auf ihrer Website abrufbar ist, zum Schutz der Daten ihrer Kundinnen und Kunden.

Geheimhaltung

Die Vertragsparteien behandeln alle Informationen und Daten vertraulich, ausgenommen sie wissen, dass diese öffentlich bekannt bzw. allgemein zugänglich sind.

Die Geheimhaltungspflicht gilt für alle Informationen und Daten, welche die Parteien austauschen, ungeachtet des Grundes. Sie gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Als Ausnahme zu Ziff. 46, 47 und 48 dieser AGB ist Business2Web berechtigt, gegenüber Dritten die Namen von Kundinnen und Kunden zu nennen und die für sie erbrachten Leistungen als Referenzen zu präsentieren.

Haftungsbeschränkung

Haftungsansprüche gegen die Business2Web GmbH und ihrer Mitarbeitenden sowie alle ihre Beauftragten und Hilfspersonen und aus irgendwelchen Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Leistungen von Business2Web oder durch die Nutzung der von ihr angebotenen und vermittelten Daten und Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.  

Der Haftungsausschluss gilt ausdrücklich ungeachtet dessen, ob ein Schaden aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung entstanden ist. Vorbehalten bleibt eine Haftung in Fällen, in welchen ein Haftungsausschluss rechtlich nicht zulässig ist.

Änderungen und Ergänzungen der AGB und der Verträge

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind jederzeit möglich.

Stellen sich im Verhältnis zwischen den Kundinnen und Kunden und Business2Web Fragen, die in den AGB geregelt werden, so sind darauf die Regeln der AGB anwendbar, die in dem Zeitpunkt gelten, in dem sich die Fragestellung erstmals ergibt.

Änderungen der Verträge zwischen Business2Web und ihren Kundinnen und Kunden sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, wobei sich der Begriff der Schriftlichkeit nach Ziff. 6 oben richtet.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AGB und die Verträge, die zwischen Business2Web und ihren Kundinnen und Kunden geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss aller kollisions-rechtlichen Bestimmungen.

Als Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten zwischen Business2Web und ihren Kundinnen und Kunden dient Basel-Stadt.